OÖ Familienkarte

Die Antragstellung ist gebührenfrei – Sie erhalten die OÖ Familienkarte kostenlos!

Wer kann die OÖ Familienkarte beantragen?

 

Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte

  •  Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des Elternteiles, mit denen die Kinder (das Kind) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben), ist in Oberösterreich.
  •  Bezug der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz für das Kind (die Kinder).
  •  Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich etc.) sowie der Bezug der Familienbeihilfe erforderlich.
  •  Elternteile, die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, können eine OÖ Familienkarte beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Unterhaltsvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht und der Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin in Oberösterreich liegt.

 

Voraussetzung für den Erhalt der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte

  • Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschafts­woche.
  • Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich.
  • Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich etc.) erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU): Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich etc.) sowie die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Obsorge berechtigte Elternteile: Nachweis über das Besuchsrecht bzw. einer Unterhaltsvereinbarung oder eines Scheidungsvergleichs
  • Bei Beantragung einer Erstkarte: Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (zB. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.)

Ablauf der Antragstellung

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist mit den erforderlichen Unterlagen an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu übermitteln. Anschließend erfolgt die Antragsbearbeitung. Nach positiver Erledigung des Antrags wird die OÖ Familienkarte ausgestellt.

 

Online-Antrag

 

Erhalt und Gültigkeitsdauer der OÖ Familienkarte

  • Die OÖ Familienkarte in digitaler Form ist bereits am Bearbeitungstag verfügbar.
  • Die OÖ Familienkarte in physischer Form (Plastikkarte) wird etwa 6 Wochen nach Antragstellung zugesandt.
  • Die OÖ Familienkarte ist bis zum 19. Geburtstag des ältesten Kindes gültig. Sollte darüber hinaus noch Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe bestehen, kann die OÖ Familienkarte auf Antrag und Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug der Familienbeihilfe bis maximal zur Vollendung des 24. Lebensjahres verlängert werden. Sollte für das älteste eingetragene Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen werden, muss ebenfalls ein Antrag für das jüngere Kind (die jüngeren Kinder) gestellt werden, um die Gültigkeit der OÖ Familienkarte zu verlängern. Ohne Antrag um Verlängerung verliert die OÖ Familienkarte ihre Gültigkeit.
  • Die Erstkarte der OÖ Familienkarte wird vorläufig befristet bis zwei Monate nach dem errechneten Geburtstermin in digitaler Form ausgestellt. Mit der Geburt des Kindes ist die Geburtsurkunde zu übermitteln. Damit wird die OÖ Familienkarte verlängert.

Verpflichtung

Inhaberinnen und Inhaber der OÖ Familienkarte verpflichten sich, jede Änderung bezüglich Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte dem Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung unverzüglich mitzuteilen

 

Vorteile der OÖ Familienkarte

  • Ermäßigungen bei vielen Betrieben im Freizeit-, Gastronomie- und Dienstleistungsbereich sowie im Handel, die als Partnerbetriebe den oberösterreichischen Familien familienfreundliche Angebote durch Vorteile und Ermäßigungen gewähren
  • Kostenlose Nutzung der Familienkarte APP inkl. der digitalen OÖ Familienkarte
  • Erhalt von Oö. Elternbildungsgutscheinen bei Ausstellung der Erstkarte, zur Geburt sowie zum 3., 6. und 10. Geburtstag des Kindes im Wert von je 20 Euro
  • Online-Service mit dem digitalen Elternbildungskonto
  • Kostenlose Zusendung des OÖ Familienjournals und des OÖ Familienvorteilskatalogs
  • Kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum Schuleintritt des Kindes
  • Oma-Opa-Bonus: Ermäßigungen auch für die Großeltern, wenn sie mit den Enkelkindern die Vorteile nutzen
  • Einladung zur Teilnahme an Veranstaltungen des Familienreferates des Landes OÖ
  • Informationsvorsprung durch regelmäßige Informationen über alle Neuerungen und Änderungen bei familienfreundlichen Förderungsmaßnahmen und familienorientierten Aktionen des Landes OÖ
  • Günstiger Bus- und Bahnfahren im OÖ Verkehrsverbund und mit der WESTbahn
  • Günstig Tanken bei Turmöl-Tankstellen
  • Inanspruchnahme von Vergünstigungen in anderen Bundesländer

Datenschutzinformation

  • Die Familienkarte ist eine Servicekarte des Landes Oberösterreich.
  • Ihre in diesem Formular angegebenen personenbezogenen Daten werden für die Ausstellung der OÖ Familienkarte und alle damit verbundenen Leistungen wie Informationen, Elternbildungsgutscheine, Angebote und Services der OÖ Familienkarte bzw. des Familienreferats und Newsletter (sofern entsprechend angefordert) beim Amt der OÖ Landesregierung verarbeitet und bis max. zur Vollendung des 24. Lebensjahres bzw. dem Ende des Bezuges der Familienbeihilfe des jüngsten Kindes gespeichert. Diese Verarbeitung basiert auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt, dass er/sie zur Angabe der personenbezogenen Daten des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin und der Kinder berechtigt ist.
  • Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme besteht für Dritte, die mit dem Zweck der Ausstellung, Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und der Abwicklung der Leistungen der OÖ Familienkarte betraut werden.
  • Basierend auf unserem berechtigten Interesse, unsere Angebote für Sie stets weiterzuentwickeln, werden außerdem Daten für statistische und wissenschaftliche Auswertungen an die damit beauftragten Unternehmen übermittelt.
  • Die Adressen der jeweils aktuellen Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, finden Sie unter www.familienkarte.at/datenschutz.
  • Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit.
  • Widerruf: Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich beim Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, oder per E-Mail an familienkarte@ooe.gv.at widerrufen werden. Die OÖ Familienkarte verliert damit ihre Gültigkeit und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Die Datenverarbeitung, die bis zum Widerruf rechtmäßig erfolgte, bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.familienkarte.at/datenschutz und www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz .

 

 

Weitere Informationen zur Antragstellung der OÖ Familienkarte:

Tel.: 0732 / 7720-18771

 

Weitere Informationen zu den Familienförderungen:

Tel.: 0732 / 7720-18772

 

Sonstige Anfragen:

Tel.: 0732 / 7720-11831

 

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