Übersicht zu den aktuellen Familienförderungen des Bundes
Wir stellen Informationen über alle aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundes für Familien zur Verfügung. Lesen Sie nach, welche Förderungen es gibt. Was sind die Voraussetzungen, um bestimmte Förderungen zu erhalten.
Familienbeihilfe (monatlich)
Was bisher nur über Antrag der Eltern möglich war, gibt es ab sofort ohne Antragsformular. Die Familienbeihilfe wird automatisch nach Meldung des Neugeborenen im Meldeamt gewährt. Das Finanzamt erhält die Daten automatisch aus dem Zentralen Melderegister.
Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter der Kinder unterschiedlich hoch
Geburt - 2 Jahre: 138,40 Euro (2024: 132,30 Euro)
3 - 9 Jahre: 148,00 Euro (2024: 141,50 Euro)
10 - 18 Jahre: 171,80 Euro (2024: 164,20 Euro)
ab 19 Jahre: 200,40 Euro (2024: 191,60 Euro)
Erhöhte Familieneihilfe bei erheblicher Behinderung des Kindes (monatlich) 189,20 Euro (2024: 180,90 Euro).
Der Kinderabsetzbetrag beträgt zusätzlich zur Familienbeihilfe pro Kind 70,90 Euro monatlich (2024: 67,80). Dieser wird ohne gesonderten Antrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige ist möglich. Die Zustimmung der/s Anspruchsberechtigten muss vorliegen. Die Beantragung erfolgt mit dem Formular Beih 20, die Auszahlung nur auf ein Girokonto.
Informationen Familienbeihilfe
Familienbonus Plus
2.000 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag (nach dem 18. Geburtstag des Kindes 700 Euro pro Kind und Jahr).
Informationen Familienbonus Plus
Familienzeitbonus
Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, ist ein "Familienzeitbonus" in Höhe von 1.700 Euro pro Monat vorgesehen.
Informationen Familienzeitbonus
Kindermehrbetrag
700 Euro pro Kind und Jahr
Informationen Kindermehrbetrag
Mehrkindzuschlag
Es steht ein Mehrkindzuschlag von 24,40 Euro (2024: 23,30 Euro) monatlich für jedes dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wurde (max. Familieneinkommen von 55.000 Euro)
Mehrkindzuschlag in Österreich
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet mehrere Systeme zur Auswahl.
Informationen Kinderbetreuungsgeld
Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
1 Kind: 601 Euro (2024: 572 Euro)
2 Kinder: 813 Euro (2024: 774 Euro)
3 Kinder: 1.080 Euro (2024: 1.029 Euro)
Für jedes weitere Kind: 267 Euro (2024: 255 Euro)
Informationen Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.