Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ
Wir stellen Informationen über alle aktuellen Fördermöglichkeiten für Familien zur Verfügung. Lesen Sie nach, welche Förderungen es gibt und was die Voraussetzungen sind, um bestimmte Förderungen zu erhalten.
Kostenlose Kinderunfallversicherung
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
OÖ Familienkarte
Die OÖ Familienkarte ist eine kostenlose Vorteilskarte, die allen oberösterreichischen Familien mit Kindern Preisnachlässe bis zu 50 % bei den 1.700 Partnerbetrieben in verschiedenen Branchen bringt.
Online-Antrag OÖ Familienkarte
OÖ Elternbildungsgutscheine
Damit Familie wirklich gelingt, braucht man als Mutter und Vater viel Know-how und Einfühlungsvermögen. Um dieses Wissen zu unterstützen und einer Überforderung der Eltern entgegenzuwirken, setzt das Familienreferat des Landes Oberösterreich verstärkt auf Elternbildung.
Informationen OÖ Elternbildungsgutschein
OÖ Kinderbetreuungsbonus
Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder möglichst lange selbst betreuen zu können. Es liegt im Ermessen der Eltern, wann sie ihre Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben. Viele Eltern möchten die wertvolle Zeit vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr selbst mit ihrem Nachwuchs verbringen oder für ein kleineres Stundenausmaß eine Tagesmutter engagieren. Der Kinderbetreuungsbonus beträgt 960 Euro pro Jahr (80 Euro im Monat).
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Kinderbetreuungsbonus
OÖ Mehrlingszuschuss
Mit dem OÖ Mehrlingszuschuss erhalten Eltern nach Mehrlingsgeburten eine finanzielle Unterstützung und Gutscheine für die mobilen Familiendienste der Caritas Oberösterreich. Die Förderung wird einkommensunabhängig und einmalig ausbezahlt. Zwillingsgeburten: 550 Euro, Drillingsgeburten 1.100 Euro, für jeden weiteren Mehrling 550 Euro.
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Mehrlingszuschuss
OÖ Schulveranstaltungshilfe
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die eine allgemeinbildende Pflichtschule gemäß Schulorganisationsgesetz BGBl. 242/1962 idF., eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF. oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besuchen. Wenn lediglich ein Kind der Familie eine allgemeinbildende Pflichtschule oder eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besucht und an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnimmt und ein weiteres Kind der Familie an einer mehrtätigen Schulveranstaltung an einer mittleren, höheren oder berufsbildenden Schule teilnimmt, so wird die Schulveranstaltungshilfe nur für das Kind, welches die allgemeinbildende Pflichtschule, eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besucht, in der vorgesehenen Höhe gewährt.
Wichtig: Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung/en, für die die Beihilfe beantragt wird, spätestens aber 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.), zu stellen.
Information und Online-Antragsformular OÖ Schulveranstaltungshilfe
Onlinerechner für die Schulveranstalter
OÖ Wintersportwoche
Das Land OÖ stellt allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der OÖ Wintersportwoche eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung, wenn der Schulskikurs in einem oberösterreichischen Skigebiet abgehalten wird und an mindestens vier aufeinander folgenden Schultagen (und ganztägig) stattfindet. Anträge können von Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes BGBl.Nr.242/1962 idF., von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF. sowie von Landwirtschaftlichen Fachschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, für Klassen bis zur 13. Schulstufe gestellt werden. Der Antrag ist ausschließlich online möglich.
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Wintersportwoche
Login Online-Abrechnung für Skigebiete
OÖ Wintersporttage
Das Land stellt OÖ Kindergärten und Volksschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, Gutscheine für max. 3 Halbtage für kostenlose Liftkarten für Wintersporttage zur Verfügung, wenn der Skikurs in einem oberösterreichischen Skigebiet abgehalten wird.
Der Antrag ist ausschließlich online möglich.
Informationen und Online-Antragsformular OÖ Wintersporttage
Login Online-Abrechnung für Skigebiete
OÖ Nachhilfeförderung
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines zur Verfügung gestellt. Anträge können für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) gestellt werden.
Informationen zur Nachhilfeförderung
Kostenlose Kinderunfallversicherung
Jedes Kind ist ab der Geburt bzw. ab Eintrag in die OÖ Familienkarte bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ.
Kostenlose Kinderunfallversicherung
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
Im Eltern-Kind-Pass sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro (statt 375 Euro) in drei Raten zu 135 Euro (statt 125 Euro) nach Vollendung des 2., 5. und 8. Lebensjahres pro Kind beschlossen.
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
Begleitperson im Krankenhaus
Um allen Eltern bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder eine Begleitung ans Krankenbett zu ermöglichen und damit auch die Genesung des Kindes zu fördern, übernimmt das Land Oberösterreich die Pflegegebühren für die Begleitperson (ausgenommen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Tag).
Informationen Begleitperson im Krankenhaus
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