Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines eingelöst.
„Um Defizite auszugleichen, sollen die Schüler mit einem geförderten Nachhilfeunterricht unterstützt werden. Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich einen Fördertopf mit weitere 3 Millionen Euro für einen zusätzlichen außerschulischen Nachhilfeunterricht eingerichtet“, so der Initiator der Förderung Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Ziele der Förderung
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Familien sollen durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einem Nachhilfeunterricht anfallen, finanziell unterstützt werden.
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Die Förderung soll dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern.
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Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.
Förderkriterien und Förderablauf
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Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
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Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich
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Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Wird an der Schule Förderunterricht angeboten, ist dieser vom Schüler zwingend zu besuchen.
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Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben.
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Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
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Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
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Anträge können für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) gestellt werden.
Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung
Richtlinien für finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung.pdf
Anleitung Antragstellung Nachhilfeförderung.pdf
Im Sinne einer effizienten Verwaltung kann die Antragsstellung nur online abgewickelt werden.
Die Antragsstellung kann direkt von den Eltern oder von der unterrichtenden Lehrkraft beantragt werden.
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Antragsstellung als Elternteil durchführen
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Voraussetzung ist die Absprache mit dem Lehrpersonal mittels Bestätigung über die Notwendigkeit des Förderbedarfs.
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Nachstehend finden Sie das Formular, welches Sie bitte von der Schule Ihres Kindes bestätigen lassen und dem Antrag beifügen:
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Antragsstellung als unterrichtende Lehrkraft durchführen
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Voraussetzung für die Antragsstellung als Lehrkraft ist ein gültiger Schul-Login auf www.familienkarte.at
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Sofern noch kein Schul-Login existiert, kann hier die Registrierung als Lehrer durchgeführt werden
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Lehrkräfte mit bestehendem Schul-Login können direkt beim zentralen Login einsteigen -> Login als Lehrer
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Hier finden Sie eine Übersicht der Nachhilfeeinrichtungen für außerschulischen Förderbedarf.