Erklärung zur Barrierefreiheit
Das OÖ Familienreferat ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.familienkarte.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das OÖ Familienreferat ist bestrebt, ihre Webseite entsprechend der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen & Unverhältnismäßige Belastung
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.1 Textalternativen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
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Einige Bilder auf der Webseite haben keine, oder nur eine unzureichende Textalternative
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Bilder bei der Präsentation von z.B. Quizzes, Gewinnspiele, Fotowettbewerbe.
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Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.2 zeitbasierte Medien
1.2.5 Audiodeskription aufgezeichnet
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Videos auf der Webseite haben z.T. keine Captions und keine Audio Deskription
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Die auf manchen Seiten enthaltenen Videos sind gehostet und auf der Video-Plattform Youtube veröffentlicht. Bei ein paar Ausnahmen ist es nicht möglich, für diese Videos automatische Untertitel zu aktivieren.
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Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.3 Anpassbar
1.3.1 Info und Beziehungen
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Teilweise fehlen Prozessbeschreibungen, um den Zweck bzw. die Auswirkung einer Aktion (z.B. Formularabsendung) zu beschreiben.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.4 Navigierbar
2.4.4 Linkzweck im Kontext
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Es gibt Hyperlinks und Buttons, bei denen der Linktext nicht aussagekräftig genug ist.
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Verlinkungen öffnen z.T. ein neues Browser-Fenster, ohne den Benutzer vorzuwarnen.
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Es gibt leere Ankerelemente, welche einen beschreibenden Linktext benötigen, um den Richtlinien zu entsprechen.
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Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
3.3.4 Fehlervermeidung
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Bei folgenden Formularen sind die Gutschein-Einlösungen (Transaktionen) nicht reversibel. Zumeist findet die Einlösung erst statt, nachdem die Leistung bereits erbracht wurde - demnach ist die Notwendigkeit einer Stornierung in diesem Kontext nicht notwendig.
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Wintersport "Gutscheincode einlösen"
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Elternbildung "Analoge Gutscheine einlösen"
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Mehrlingsförderung "Gutscheincode einlösen"
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.12.2020 erstellt und nach einer ausführlichen Evaluierung für Barrierefreiheit im Web am 19.12.2022 entsprechend aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Accessibility Audits nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA im November 2020. Überprüft wurden 200 Seiten, darunter die Startseite deutsch, sämtliche Formulare, rechtliche Informationen, Übersichtsseiten, Nachrichtenseiten, Seiten mit Downloads, Bildern, Videos, Tabellen und Listen, die Suche und das Suchergebnis.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Teilweise werden Bilder und Inhalte von der Familienkarte Community z.B. von Veranstaltern, Vorteilsgebern, Gewinnspiel-Teilnehmern bereitgestellt. Die Redakteure von www.familienkarte.at überarbeiten die Inhalte regelmäßig, um den Richtlinien der Barrierefreiheit zu bestimmen. Trotz allem wird es immer wieder Inhalte geben, welcher (noch) nicht zu 100% den Vorgaben entsprechen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte und Services auf dieser Webseite werden laufend geprüft, verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unserer Angebote ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bei Mitteilungen und Anregungen per Email verwenden Sie bitte den Betreff „Meldung einer Barriere in der Website familienkarte.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft - Familienreferat
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732/7720-16266
E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at