OÖ Familienkarte – "Erstkarte" bereits in der Schwangerschaft
Der erste Schritt zum Familienglück!
© Land OÖ: Kauder
Die OÖ Familienkarte ist seit über 25 Jahren ein wichtiger und wertvoller Begleiter für Oberösterreichs Familien. Unmittelbar nach dem Jubiläumsjahr der OÖ Familienkarte wird nun eine neue Ära eingeläutet. Die OÖ Familienkarte kann ab sofort bereits in der Schwangerschaft beantragt werden.
„Damit möchten wir werdende Eltern unter anderem bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Baby sowie mit gezielten Elternbildungsangeboten unterstützen und mit einem umfangreichen Informationspaket servicieren“, freut sich Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner über die neue Initiative.
Die Einführung der OÖ Familienkarte im „Jahr der Familie 1999“ war ein wichtiger Meilenstein in der oberösterreichischen Familienpolitik. Seither werden für Familien bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen, um das Familienleben zu ermöglichen und zu fördern. Dem Ziel „Mehr Zeit für die Familie“ wurde oberste Priorität eingeräumt. Dazu werden seit Einführung der Karte Partnerbetriebe akquiriert, die den Familien Vorteile und Ermäßigungen bei Vorlage der OÖ Familienkarte gewähren. Auch diese Unternehmen zeigen durch ihre Unterstützung eine starke Familienfreundlichkeit und Familienorientierung.
Um Familien künftig im Rahmen der OÖ Familienkarte noch stärker zu unterstützen, sollen werdende Eltern bereits vor der Geburt des ersten Kindes die OÖ Familienkarte als „Erstkarte“ beantragen können. Mit dieser Maßnahme nimmt Oberösterreich einmal mehr eine absolute Vorreiterrolle im Bundesländervergleich ein.
Voraussetzungen für den Erhalt der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte:
-
Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschaftswoche
-
Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich
-
Bei ausländischen Staatsbürgern (ausgenommen Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich, etc.) erforderlich
Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte ist ein Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (z. B. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.).
Der Antrag ist via Online-Formular auf familienkarte.at zu stellen. Die OÖ Familienkarte wird nach Prüfung digital in der Familienkarte APP zur Verfügung gestellt. Nach der Geburt des Kindes ist die Geburtsurkunde zu übermitteln, somit wird die OÖ Familienkarte verlängert.
Vorteilsgeber der Oö. Familienkarte
Ob ein Besuch im Tiergarten, in einem Erlebnispark, ein Museumsbesuch oder ein gemütliches Essen mit der Familie - die Vorteilsgeber machen jeden Ausflug zu etwas Besonderem, bei dem die Familie im Mittelpunkt steht.
Oö. Elternbildungsgutscheine
Kinder auf ihr Leben bestmöglich vorzubereiten und sie in ihrer Entwicklung verständnisvoll und hilfreich begleiten zu können, darum bemühen und das wünschen sich Eltern. Eltern suchen immer häufiger nach Unterstützung und Beratung bei Erziehungsthemen. Um Eltern bei ihren Aufgaben zu unterstützen und in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, bietet das Familienreferat des Landes OÖ zahlreiche Elternbildungsveranstaltungen an.
Für die meisten werdenden Mütter und Väter ist die pränatale Phase eine Zeit, die geprägt ist von vielen Fragen und intensiven Empfindungen. Elternbildung in der Schwangerschaft ist deshalb eine wichtige Phase, in der werdende Eltern Informationen, Unterstützung und Tipps erhalten, um sich auf die Geburt und die erste Zeit mit ihrem Baby vorzubereiten. Sie dient nicht nur dazu, Wissen zu vermitteln, sondern auch Ängste abzubauen und das Selbstvertrauen der Eltern zu stärken. Studien zeigen, dass gut informierte Eltern weniger Stress erleben und die Geburt als positiver empfinden. Zudem tragen die Angebote dazu bei, die Bindung zwischen Eltern und Kind zu stärken und die psychische Gesundheit der Eltern zu fördern.
Mit Ausstellung der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte wird den werdenden Eltern ein Oö. Elternbildungsgutschein im Wert von 20 Euro zur Verfügung gestellt.
Oö. Elternbildungsgutscheine können bei allen mit dem Gutschein gekennzeichneten Veranstaltungen eingelöst werden. Das gesamte Elternbildungsangebot ist auf www.familienkarte.at bzw. in der Familienkarte APP abrufbar. Diese Veranstaltungen finden bei Oberösterreichs Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern und zahlreichen privaten Initiativen statt. Der Betrag, der am Gutschein ausgewiesen ist, wird direkt von der Teilnahmegebühr abgezogen. Die Verrechnung der Gutscheine erfolgt seitens des Veranstalters direkt mit dem Land Oberösterreich.
Weitere Oö. Elternbildungsgutscheine im Wert von je 20 Euro erhalten Eltern automatisch mit dem Eintrag des Kindes in die OÖ Familienkarte (Geburt) sowie zum 3., 6. und 10. Geburtstag des Kindes.
Zu weiteren Informationen und zum gesamten Angebot der Elternbildung.
OÖ Familienpaket
Mit dieser Mappe erhalten Schwangere und Jungfamilien ein wertvolles Bündel an Informationen über die wichtigen Phasen des Familienlebens sowie über die Familienförderungen des Bundes und des Landes Oberösterreich. Ein beigelegtes Gutscheinheft bietet zusätzlich kleine finanzielle Starthilfen durch zahlreiche Betriebe an. Das "OÖ Familienpaket" kann bei der Wohnsitzgemeinde bzw. beim Magistrat gegen Vorlage des Eltern-Kind-Passes oder der OÖ Familienkarte bereits vor der Geburt des Kindes abgeholt werden.
Pressekonferenz Unterlagen vom 22.01.2025