Oö. Wintersportwoche
Die Förderung des Skinachwuchses ist dem Land Oberösterreich ein großes Anliegen und ist für die gesamte oberösterreichische Wirtschaft von enormer Bedeutung. Das Land Oberösterreich stellt deshalb allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Oö. Wintersportwoche eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung, wenn der Schulskikurs in einem oberösterreichischen Skigebiet abgehalten wird und an mindestens vier aufeinander folgenden Schultagen (und ganztägig) stattfindet. Anträge können von Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes BGBl. Nr. 242/1962 idF., von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF. sowie von Landwirtschaftlichen Fachschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, für Klassen bis zur 13. Schulstufe gestellt werden.
Richtlinien für die Oö. Wintersportwochen
Oö. Wintersporttage
Für Kindergärten und Volksschulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben, werden Gutscheine für max. 3 Halbtage für kostenlose Liftkarten zur Verfügung gestellt, wenn der Skikurs in einem oberösterreichischen Skigebiet abgehalten wird. Damit soll den Eltern finanziell unter die Arme gegriffen werden. Ziel ist es, Kinder somit vermehrt für Sport und Bewegung zu begeistern. Die Lehrkraft bzw. Begleitperson der Volksschule/des Kindergartens, welche an allen Tagen des Skikurses vor Ort anwesend ist, muss bei Antragstellung namentlich angeführt und bekannt gegeben werden.
Richtlinien für die Oö. Wintersporttage
Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Antritt des Skikurses online zu stellen. Im Online-Antrag sind u.a. auch die Namen aller teilnehmenden Schüler/ Kindergartenkinder anzuführen. Die Gutscheine für die Liftkarten werden gesammelt an die jeweilige Schule bzw. den Kindergarten übermittelt und werden zu Beginn des Skikurses an den Kassen im Skigebiet gegen reguläre Liftkarten eingetauscht. Wird ein Skikurs innerhalb der Saison verschoben (z.B. aufgrund von Schneemangel etc.), können die bereits erworbenen Gutscheine verwendet werden. Die Gutscheine sind maximal bis Ende der aktuellen Skisaison gültig und einlösbar. Nicht verwendete Gutscheine sind zu vernichten. Die Liftbetreiber verrechnen die Gutscheine direkt mit dem Land Oberösterreich.
Liste der beteiligten Skigebiete.pdf
Im Sinne einer effizienten Verwaltung kann die Antragsstellung seitens der Kindergärten und Schulen und die Abrechnung der Gutscheine seitens der Skigebiete ab sofort nur noch online abgewickelt werden.
Login für Schulen und Kindergärten
Anleitung Online-Antragstellung für Kindergärten
Anleitung Online-Antragstellung Wintersporttage/-wochen für Volksschulen
Anleitung Online-Antragstellung Wintersportwochen für Schulen
Für Liftbetreiber:
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